Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – und seine Nutzungspflicht vor Zugang des Registrierungsbriefs

Bundesfinanzhof (BFH)

Der X. Senat des Bundesfinanzhofs verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach …

Klageerhebung beim Finanzgericht – vor Erhalt des Erstregistrierungsbriefs für das beSt

Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (01.01.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt …

Nutzungspflicht für ein noch nicht verfügbares besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach?

Bundesfinanzhof

Für ein besonderes elektronisches Postfach (hier: ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) kann keine Nutzungspflicht bestehen, solange die zuständige Kammer dieses Postfach noch nicht eingerichtet hat.

So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Finanzgerichts Nürnberg und des Bundesfinanzhofs aufgehoben, die die Pflicht …

Die versäumte Revisionsbegründungsfrist

Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Ist die Revision nicht in der gesetzlichen Form und Frist begründet worden, ist sie nach § 124 Abs. …