„Klimaneutral bis 2050“ – oder: Adidas und die Werbung mit dem Klimaschutz

Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig.

So beanstandete aktuell das Landgericht Nürnberg-Fürth eine frühere Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas. Der Sportartikelhersteller hatte nach Ansicht des Landgerichts in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden …

Klimaneutrale Lebensmittel

Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht ohne weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwei Verfahren zu entscheiden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale …