Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hat eine im Jahr 2009 gegründete GmbH & Co. KG geklagt. …












