Online-Klavierkurse – und die Umsatzsteuer

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall bietet der klagende Klavierlehrer Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus …

Online-Klavierkurse – und die Umsatzsteuer

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall bietet der klagende Klavierlehrer Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus …

Online-Klavierkurse – und die Umsatzsteuer

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall bietet der klagende Klavierlehrer Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus …

Online-Klavierkurse – und die Umsatzsteuer

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall bietet der klagende Klavierlehrer Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus …

Online-Klavierkurse – und die Umsatzsteuer

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall bietet der klagende Klavierlehrer Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus …

Der Grillstand im Biergarten

Biergarten

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten vor Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbrachte, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgab …