Lieferketten – und die Verfügungsmacht

Um eine steuerpflichtige Lieferung ausführen zu können, muss der Lieferer selbst tatsächlich Verfügungsmacht innehaben. Für einen Übergang der Verfügungsmacht ist zivilrechtlicher (unmittelbarer oder mittelbarer) Besitz nicht erforderlich, die (innere) Vorstellung von Sachbeteiligten ohne Feststellung entsprechender objektiver Umstände ist nicht hinreichend. …

Vermietung von Bootsliegeplätzen

Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt. Dies gilt auch, soweit der Hafen von einem gemeinnützigen Verein betrieben wird. In dem hier in Umsetzung der „Segler-Vereinigung Cuxhaven“, Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union [1] vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war …

Keine Umsatzsteuer für förmliche Zustellungen

Die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG (Post-Richtlinie), die als von „öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit ist. …