Insolvenzeröffnung zwischen Einspruchsentscheidung und Klage – und die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung und vor Klageerhebung führt zur Unterbrechung der Klagefrist entsprechend § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung. Zur Erhebung der Klage ist befugt, wer zur Aufnahme des …

Das Einverständnis­ mit einer Entscheidung durch den konsentierten Ein­zelrichter – und der zweite Rechtsgang

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht pp.

Ein im ersten Rechtsgang erklärtes Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter anstelle des Bundesfinanzhofs gemäß § 79a Abs. 3, 4 der Finanzgerichtsordnung gilt für das Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof im zweiten …

Revision zum Bundesfinanzhof – und der greifbar gesetzwidrige Rechtsanwendungsfehler als Zulassungsgrund

Bundesfinanzhof (BFH)

Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt ausnahmsweise ein materieller Fehler des Finanzgerichtes zur Zulassung der Revision, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler …

Klageerhebung beim Finanzgericht – vor Erhalt des Erstregistrierungsbriefs für das beSt

Finanzgericht und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (01.01.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt …

Ablehnung eines Terminverlegungsantrags – und die Darlegungsanforderungen an eine Gehörsrüge

Bundesfinanzhof

Hat das Gericht den Antragsteller nicht dazu aufgefordert, erhebliche Gründe für einen Terminverlegungsantrag zu benennen, obwohl es nach § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung dazu verpflichtet gewesen wäre, ist für eine diesbezügliche Gehörsrüge darzulegen, welche erheblichen Gründe bei entsprechender Aufforderung …