Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall setzte das Finanzamt mit Einkommensteuerbescheiden vom …