Der Insolvenzantrag von der Krankenkasse gegen den Steuerberater

Eine gesetzliche Krankenkasse muss für einen Insolvenzantrag stets auch die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung treffen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Krankenkasse in einem Eilverfahren verpflichtet, ihren Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen des Ermessensfehlers zurücknehmen. Der selbständige …

Steuerhinterziehung – und die Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden …

Die Schlichtungsklausel im Partnerschaftsvertrag von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Mit der Auslegung einer Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Dem zugrunde lag ein Zivilprozess aus Hamburg: Die Parteien sind als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Partnerschaftsgesellschaft miteinander verbunden. Der Partnerschaftsvertrag enthält …

Keine Anonymität in der schriftlichen Steuerberaterprüfung?

 § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen …

Die steuerliche Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden …

beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …

beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …

Keine Anonymität in der schriftlichen Steuerberaterprüfung?

 § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen …

Die Freiberufler-GmbH & Co. KG

Bundesfinanzhof (BFH)

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet eine Personengesellschaft nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, …

Die Klausuren in der Steuerberaterprüfung – und der Anonymitätsgrundsatz

Bundesfinanzhof

 § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs-)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen …

Die Steuerhinterziehung des Mandanten – und die steuerliche Haftung des Steuerberaters

Untreue

Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden …