Hat das Finanzgericht die Revision zwar versehentlich nicht bei der ursprünglichen Verkündung, wohl aber sowohl prozessual durch einen Berichtigungsbeschluss als auch in seinem vollständig abgefassten Urteil unmissverständlich im Tenor und in den Gründen zugelassen, gebietet der aus dem Rechtsstaatsprinzip fließenden …
Schlagwort: Revisionszulassung
Keine Revisionszulassung trotz Divergenz
Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …
Keine Revisionszulassung trotz Divergenz
Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …
Keine Revisionszulassung trotz Divergenz
Weicht das angefochtene Urteil von einem Urteil eines anderen Finanzgerichts ab, welches seinerseits ohne Begründung und in nicht nachvollziehbarer Weise von einer ständigen BFH-Rechtsprechung abweicht, bedarf es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keiner Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren. Im …
Revision zum Bundesfinanzhof – und der greifbar gesetzwidrige Rechtsanwendungsfehler als Zulassungsgrund
Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt ausnahmsweise ein materieller Fehler des Finanzgerichtes zur Zulassung der Revision, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler …
Revision zum Bundesfinanzhof – und die Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund
Die Zulassung der Revision wegen Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt unter anderem voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der bezeichneten …
Revision zum Bundesfinanzhof – und die grundsätzliche Bedeutung als Zulassungsgrund
Die Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil kann auch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; sogenannte Grundsatzrevision) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO; sogenannte Rechtsfortbildungsrevision) zugelassen werden.…
Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung muss sich der Beschwerdeführer zu der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage sowohl mit der vorhandenen Rechtsprechung des Gerichtshofs …
Die nur teilweise zugelassene Revision – und die Anschlussrevision
Hat der Bundesfinanzhof die Revision nur wegen eines selbständig anfechtbaren Teils des Urteils des Finanzgerichts zugelassen, ist eine Anschlussrevision hinsichtlich eines anderen Teils unzulässig.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzgericht der Klage eines GmbH-Geschäftsführers (Kläger) gegen …
Kumulative Entscheidungsgründe – und die Begründung der Grundsatzrevision
Eine Rechtsfrage hat mangels Klärungsfähigkeit keine grundsätzliche Bedeutung, wenn das Finanzgericht seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur auf einen der das FG, Urteil tragenden Gründe …
Die Grundsatzrevision im Finanzgerichtsverfahren

Grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls aufgeworfene Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Außerdem muss die Rechtsfrage …
Keine Grundsatzrevision wegen noch fehlender Entscheidung des BFH
Allein der Umstand, dass zu einer Rechtsfrage noch keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorliegt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung. Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte …
Die schlechterdings unvertretbare Schätzung des Finanzamtes
In Schätzungsfällen kann ein -zur Revisionszulassung führender- qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom Finanzgericht gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen …
Die schlechterdings unvertretbare Schätzung
In Schätzungsfällen kann ein -zur Revisionszulassung führender- qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom Finanzgericht gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen …
Die geschätzte vGA
Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen als sonstige Bezüge aus Anteilen an einer GmbH auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem …
Der Verstoß des Finanzgerichts gegen den Amtsermittlungsgrundsatz – und die Sachaufklärungsrüge
Die Sachaufklärungsrüge kann keine Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise hätten stellen können, jedoch zu stellen unterlassen haben. Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom Finanzgericht zu (entscheidungserheblichen) Tatsachen zu verlangen, …
Verdeckte Gewinnausschüttung – und ihre Überprüfung durch den Bundesfinanzhof
Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen als sonstige Bezüge aus Anteilen an einer GmbH auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem …
Der Verstoß des Finanzgerichts gegen den Amtsermittlungsgrundsatz – und die Sachaufklärungsrüge
Die Sachaufklärungsrüge kann keine Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise hätten stellen können, jedoch zu stellen unterlassen haben. Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom Finanzgericht zu (entscheidungserheblichen) Tatsachen zu verlangen, …
Revisionszulassung – wegen eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten
Die Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar …
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Divergenz setzt voraus, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als …
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und …
Revisionszulassung – und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts
Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das Finanzgericht erfordert Angaben, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem Finanzgericht eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines …
Revisionszulassung – wegen grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und …
Revisionszulassung wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit
Greifbare Gesetzwidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO ist die Revision zuzulassen, wenn ein Rechtsfehler des Finanzgericht …
Finanzgerichtsverfahren – und die schlüssige Rüge einer Divergenz
Für die schlüssige Rüge einer Divergenz sind gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO die angeblichen Divergenzentscheidungen genau -mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle- zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus …
Revisionszulassungsgrund: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Wird ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Gestalt einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gerügt, muss dargelegt werden, weshalb sich dem Finanzgericht auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunkts …
Revisionszulassungsgrund: Rechtsfortbildung
Die Darlegung des Zulassungsgrunds der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Fortbildung des Rechts verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten -abstrakt beantwortbaren- Rechtsfrage, die im konkreten Rechtsfall voraussichtlich klärbar und klärungsfähig (entscheidungserheblich) ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder …
Revisionszulassungsgrund: Divergenz
Die schlüssige Rüge einer Divergenz erfordert die Darlegung, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Bundesfinanzhof oder ein anderes Finanzgericht. Gleiches gilt für Entscheidungen eines anderen obersten Bundesgerichts. Dabei muss …
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und …
Revisionszulassung – und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts
Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das Finanzgericht erfordert Angaben, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem Finanzgericht eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines …
Revisionszulassung – wegen eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten
Die Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine aus den Akten klar …
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Divergenz setzt voraus, dass das Finanzgericht bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als …
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, klärungsbedürftig und …
Revisionszulassung – und die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts
Die schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das Finanzgericht erfordert Angaben, welche Tatsachen das Finanzgericht mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem Finanzgericht eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines …
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Dabei muss die Rechtsfrage …








