Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Finanzgerichtliche Videoverhandlung – und das Equipment des Prozessbevollmächtigten

Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind [1]. Die gerichtsseitige Verantwortlichkeit für die Durchführung der Videoverhandlung betrifft nicht die technische …

Der Unfall des Prozessbevollmächtigten – und der neue Terminverlegungsantrag

Auch bei wiederholten Anträgen auf Terminverlegung aus gesundheitlichen Gründen kann die Ankündigung des Gerichts, bei weiteren Anträgen im Rahmen der Glaubhaftmachung nur noch eine amtsärztliche Begutachtung zu akzeptieren, unverhältnismäßig sein, wenn der weitere Terminverlegungsantrag auf eine neue unvorhersehbare Erkrankung (hier: …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Die abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die …

Keine Terminsverlegung trotz Corona?

Auch im Fall einer durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten andauernden Erkrankung an COVID-19 ist ein berufsmäßiger Vertreter verpflichtet, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, ggf. durch Bestellung von (Unter-)Bevollmächtigten bzw. im Fall einer Steuerberatungsgesellschaft durch Wahrnehmung des Termins durch andere …