Der Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei der grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft

Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird.

Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist mit ihrer Vermietungstätigkeit …

Beendigung eines Gewerberaummietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts – und die erweiterte Kürzung wegen der Abstandszahlung

Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine …

Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter bei der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs …

Schenkungsteuer für die disquotale Aufstockung der Kapitalrücklage einer GmbH

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den …

Der Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen – bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben. Tantiemeforderungen, die …

Der sozialversicherungspflichtige Vertrag mit der Ein-Personen-GmbH

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person …

Der sozialversicherungspflichtige Vertrag mit der Ein-Personen-GmbH

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person …

Die disquotale Aufstockung der Kapitalrücklage einer GmbH – als freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter

Bundesfinanzhof (BFH)Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den …

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – und der Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen

Geldautomat

Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben. Tantiemeforderungen, die …

Die Freiberufler-GmbH & Co. KG

Bundesfinanzhof (BFH)

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet eine Personengesellschaft nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, …

Die Mitunternehmerschaft der Komplementär-GmbH

Bundesfinanzhof (BFH)

Mitunternehmerin einer kapitalisch organisierten Kommanditgesellschaft (hier: einer GmbH & Co. KG) kann auch sein, wer nur ein schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko getragen hat, wenn dieses durch besonders stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiativrechte kompensiert worden ist.  Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht jeder …

Die grundbesitzverwaltende Personengesellschaft – und der Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht

Hausbau

Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist mit ihrer Vermietungstätigkeit …

Die nicht am Gesellschaftsvermögen einer Zebragesellschaft beteiligte Komplementärin – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ …

Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos – und das Drittanfechtungsrecht der GmbH-Gesellschafter

Bundesfinanzhof (BFH)

Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs …