Betriebsaufspaltung – und die Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wonach die Herrschaft über die Besitzgesellschaft nicht mittelbar über die Komplementärin der Betriebsgesellschaft erfolgen kann geändert: Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über …

Betriebsaufspaltung – und die Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wonach die Herrschaft über die Besitzgesellschaft nicht mittelbar über die Komplementärin der Betriebsgesellschaft erfolgen kann geändert: Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über …

Betriebsaufspaltung – und die Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wonach die Herrschaft über die Besitzgesellschaft nicht mittelbar über die Komplementärin der Betriebsgesellschaft erfolgen kann geändert: Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über …

En-bloc-Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft – und die Drei-Objekt-Grenze

Monopoly

Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber („en bloc“), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit …

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze – bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr

Monopoly

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein.

Nach der …

Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer – und die Nebentätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt

Glühwein

Die von einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft auf einem Weihnachtsmarkt ausgeübte und alle Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erfüllende Nebentätigkeit schließt -lässt sich jene nicht unter eine der ausnahmsweise kürzungsunschädlichen Tätigkeiten subsumieren- die erweiterte …