Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO kommt eine …
Schlagwort: Änderungsbescheid
Einspruch – und der „Abhilfebescheid“
Ein Einspruchsverfahren wird durch einen als „Abhilfebescheid“ bezeichneten Verwaltungsakt nur dann erledigt, wenn damit dem Begehren des Einspruchsführers in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung sowohl des Einspruchsbegehrens als auch des Änderungsbescheids zu …
Der bestandskräftige Gewinnfeststellungsbescheid – und die bisher nicht erfassten Mieterträge
Nach § 181 Abs. 1 Satz 1, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Erhöhung der Besteuerungsgrundlagen bei jedenfalls einem Feststellungsbeteiligten führen.
Nachträglich …
Geänderter Zinsbescheid – während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde
Eine Nichtzulassungsbeschwerde wird unzulässig, wenn das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers an der Durchführung eines Revisionsverfahrens durch den Erlass eines Änderungsbescheids entfällt, wodurch es dann zugleich auch an einem Rechtsschutzbedürfnis für das Beschwerdeverfahren fehlt.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wies …
Cum-Ex – und der Neubeginn der Zahlungsverjährung
Sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag für eine Dividendenkompensationszahlung nicht einbehalten worden und werden die rechtswidrige begünstigende Anrechnungsverfügung wegen eines Rücknahmegrundes gemäß § 130 Abs. 2 der Abgabenordnung und mangels eines Zuflusses der Abzugsbeträge daneben die Steuerfestsetzung wegen geringerer zugrunde …
Änderung von Steuerbescheiden – wegen der dem Finanzamt später elektronisch übermittelten Daten
Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt -erstmalig- …
Umsatzsteueränderungsbescheide und Bescheide über Zinsen zur Umsatzsteuer – und der Umfang ihrer Anfechtung
Erläßt das Finanzamt sowohl Umsatzsteueränderungsbescheide als auch Bescheide über Zinsen zur Umsatzsteuer, so erfasst ein Einspruch gleichwohl nur die Änderungsbescheide, wenn sich der Einspruch sowohl nach den Angaben im Betreff als auch nach dem Inhalt des Schreibens ausschließlich gegen die …
Änderung eines Einkommensteuerbescheids bei fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.
Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid …
Die irrtümlich doppelte Erklärung von Einnahmen – als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen
Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben …
Der Änderungsbescheid nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung
Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (§ 68 Satz 1 FGO).
Die Vorschrift gilt nach § 121 Satz 1 FGO auch im Revisionsverfahren.
Die Begriffe „ändern“ und …
Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach einer Außenprüfung
Die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache, die, wenn sie dem Finanzamt nachträglich bekannt wird, zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen kann. Dies gilt …
Die Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach einer Außenprüfung
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § …
Der geänderte Steuerbescheid – und das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Ein finanzgerichtliches Urteil ist aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, wenn das Finanzamt im Laufe des Revisionsverfahrens die streitbefangene Steuerfestsetzung ändert, da der geänderte Bescheid an die Stelle des angegriffenen Bescheids getreten ist. Der Änderungsbescheid ist in entsprechender Anwendung des § 68 …
Finanzgerichtgerichtsverfahren – und der nach der Einspruchsentscheidung geänderte Steuerbescheid
Ausschlussfrist für die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Der während des Revisionsverfahrens geänderte Steuerbescheid
Ein finanzgerichtliches Urteil ist aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben, wenn das Finanzamt im Laufe des Revisionsverfahrens die streitbefangene Steuerfestsetzung ändert, da der geänderte Bescheid an die Stelle des angegriffenen Bescheids getreten ist. Der Änderungsbescheid ist in entsprechender Anwendung des § 68 …
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen fehlerhafter Datenübermittlung – und der Fehler der Finanzbehörde
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist. Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid …
Betriebsprüfung – und die Korrektur bestandskräftiger Bescheide
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § …
Der nach der Einspruchsentscheidung geänderte Steuerbescheid
Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (§ 68 Satz 1 FGO). Diese Vorschrift gilt nach § 121 Satz 1 FGO auch im Revisionsverfahren. Die Begriffe „geändert“ und …
Die irrtümlich doppelte Erklärung der Einnahmen eines Chefarztes
Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben …
Gegenstand des Klagebegehrens – und die Ausschlussfrist für seine Bezeichnung
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO muss die Klage u.a. den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Fehlt es an einem der in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernisse, kann der Vorsitzende oder Berichterstatter dem Kläger für …
Die dem Finanzgericht unbekannte Änderung des Steuerbescheids
Das Urteil des Finanzgerichts ist aus formellen Gründen aufzuheben, wenn es zu Steuerbescheiden ergangen ist, die im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung materiell nicht mehr wirksam waren. Gegenstand des Klageverfahrens waren ausschließlich die Änderungsbescheide, die nach § 68 Satz 1 FGO …
Restschuldbefreiung – und die Betriebsaufgabe
Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist [1]. Die aus der Restschuldbefreiung …
Restschuldbefreiung – und die Betriebsaufgabe
Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist. Die aus der Restschuldbefreiung resultierenden …
Die dem Finanzgericht nicht bekannte Änderung des Steuerbescheids
Das Urteil des Finanzgerichts ist aus formellen Gründen aufzuheben, wenn es zu Steuerbescheiden ergangen ist, die im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung materiell nicht mehr wirksam waren. Gegenstand des Klageverfahrens waren ausschließlich die Änderungsbescheide, die nach § 68 Satz 1 FGO …
Der geänderte Steuerbescheid – und die Feststellungsklage
§ 68 FGO ist auch im Falle einer Klage anwendbar, die auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe gerichtet ist, wenn die Behörde den Verwaltungsakt während des Verfahrens erneut bekannt gibt. Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe …
Änderungen im Umsatzsteuerbescheid – und die Folgeänderung des Körperschaftsteuerbescheides
Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheid …
Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO – bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts
Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine …
Die unterbliebene Gewerbesteuerfestsetzung
Ist bei der Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 EStG die festzusetzende Gewerbesteuer nach § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 5 AO geschätzt worden, kann diese Feststellung weder gemäß § …
Änderung des Folgebescheids – und die Grenzen der Bindungswirkung des Grundlagenbescheid
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO enthält eine Berechtigung sowie eine Verpflichtung der Finanzbehörde zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit, als die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids reicht. Der Umfang der vorzunehmenden Anpassung des Folgebescheids folgt mithin der Reichweite …
Offenbare Unrichtigkeiten
Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen …
Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen …
Die noch vor dem Urteil des Finanzgerichts geänderten Bescheide
Die finanzgerichtliche Entscheidung leidet an einem Verfahrensfehler, wenn das Finanzgericht über Bescheide entschieden hat, die zum Zeitpunkt der Vorentscheidung durch den Erlass neuer Änderungsbescheide überholt und nicht mehr existent waren. Darin liegt ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigender …
Der Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen – und die Berichtigungsmöglichkeiten des Finanzamtes
§ 129 AO ist auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt einen (mechanischen) Fehler, der dem Steuerpflichtigen bei der Erfüllung seiner Erklärungs- und Mitwirkungspflichten unterlaufen ist, übernimmt und sich so zu eigen macht . Beruht die fehlerhafte Eintragung in einer Steuererklärung …
Offenbare Unrichtigkeit oder nicht zur Kenntnis genommener Akteninhalt?
Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das Finanzgericht den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls …
Der Streit um die offenbare Unrichtigkeit
Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das Finanzgericht den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls …
Die fehlerhaft eingescannte Steuererklärung — und der nicht beachtete Systemhinweis
Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit …
Offenbare Unrichtigkeit – und der Einsatz eines Risikomanagementsystems
Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit …
Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags – wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr
Ein Investitionsabzugsbetrag kann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen …
Bescheidänderung wegen verdeckter Einlagen — und die Schwarzeinnahmen
§ 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbescheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer …
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen — und der Progressionsvorbehalt für die ausländische Betriebsstätte
Liegen die Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) und für eine Feststellung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (§ 180 Abs. 5 Nr. …


















