Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten

Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen in BFHE 268, 262, BStBl II 2020, 296, in BFH/NV …

Das Auskunftsersuchen an Dritte

Ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörde gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ist bereits möglich, wenn es aufgrund konkreter Umstände angezeigt ist, weitere Auskünfte auch bei Dritten einzuholen. Die Art und der Umfang der Ermittlungen der Finanzbehörden richten sich gemäß …

Androhung eines Auskunftsersuchens

Gegen die Androhung eines Auskunftsersuchens an Dritte gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ist sowohl eine vorbeugende Unterlassungsklage als auch einstweiliger Rechtsschutz nach § 114 FGO möglich. Die bloße Androhung des Auskunftsersuchens als Vorbereitungshandlung ist ‑anders als das …

Datenschutz im Besteuerungsverfahren – und der Rechtsschutz vor den Finanzgerichten

Bundesfinanzhof (BFH)

78 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert zum Schutz der Rechte, die dem Einzelnen aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, der nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Beschwerdeentscheidung der Aufsichtsbehörde durch das Gericht ermöglicht. Maßstab für …

Von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung – und der Übergang während des Klageverfahrens

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. Da sich der Rechtsstreit durch die vom Finanzamt vorgenommene Aufhebung des angefochtenen Zusammenveranlagungsbescheids …

Betriebsaufspaltung – und das Stimmen-Patt

Die personelle Verflechtung verlangt ‑abgesehen vom Sonderfall der faktischen Beherrschung‑, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit innehat und dort in der Lage ist, seinen Willen durchzusetzen; eine Beteiligung von exakt 50 % der Stimmen …