beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …

Darlehensverzicht in Altfällen

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte Eheleute geklagt, die für das Streitjahr 2018 …

Online-Klavierkurse – und die Umsatzsteuer

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall bietet der klagende Klavierlehrer Video-Klavierkurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an, mit denen seine Kunden das freie Klavierspiel erlernen und erweitern können. Darüber hinaus …

Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. …

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gegen das Finanzamt – und seine klageweise Geltendmachung

BundesfinanzhofEine auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerichtete Klage ist mangels Beschwer grundsätzlich unzulässig, wenn es an einem dem Klageverfahren vorausgehenden außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung fehlt. Ob die Klage auf Auskunftserteilung nach Art. 15 Abs. …