§ 4f EStG (i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 -AIFM-StAnpG-) findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG (i.d.F. des AIFM-StAnpG -seit dem 31.07.2014: § 52 Abs. 8 (Satz 1) EStG-) erstmals Anwendung auf Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach …
Tag: 26. Februar 2026
Die Feier des Arbeitgebers – zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu verabschiedenden Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies gilt auch, soweit die …

