Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs – und die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit

Bundesfinanzhof (BFH)

Durch die Einschränkung „aus technischen Gründen“ und „vorübergehend“ in § 52d Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wird klargestellt, dass professionelle Einreicher nicht von der Pflicht entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen …