Der noch offene Erstattungsbetrag – und die unzulässige Leistungsklage

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt.

Wenn nämlich dem angestrebten Realakt (hier: Erstattungszahlung) ein Verwaltungsakt vorauszugehen hat, ist die allgemeine Leistungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage …

Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern

Finanzgericht Münster

Ist mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG des Einkommensteuergesetzes allein dem Insolvenzverwalter zu.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall …