Fortbildungsaufwendungen – und kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht

Die Rechtsordnung kennt kein allgemeines Korrespondenzprinzip, wonach staatliche Sozialleistungen für Aufwendungen, die nicht zur Befriedigung des existenznotwendigen Bedarfs dienen, bei Steuerpflichtigen, die vergleichbare Aufwendungen tragen, aber keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben, den Maßstab für die Höhe der steuermindernd zu …