Werden im konkreten Streitfall weder der Tatbestand noch die Rechtsfolgen einer speziellen Missbrauchsverhinderungsvorschrift (hier: § 8b Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 KStG a.F. i.V.m. § 21 UmwStG 2006) erweitert, ist die Anwendung von § 42 AO a.F. nicht „gesperrt“. …
Tag: 3. November 2025
Grunderwerbsteuer im Rahmen der Umwandlung – und die Feinheiten der „Abhängigkeit“
Nach § 6a Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) wird u.a. für bestimmte Rechtsvorgänge aufgrund einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz die darauf entfallende Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen. So muss an dem Umwandlungs- oder Einbringungsvorgang …
