Aufwendungen für einen Schulhund

Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der …

EuGH-Vorlage zur Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren

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Der Bundesfinanzhof hat ein Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter