Umsatzsteuerschulden in der Restschuldbefreiung – und die beschränkte Nachhaftung

Geld

Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 InsO. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters, kommt eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht. Diese Haftungsbeschränkung gilt weiter, …