Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts [1] zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995 als unzulässig verworfen.

Das konkrete Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (SolZG 1995) [2] mit dem Grundgesetz vereinbar ist. …