Androhung eines Auskunftsersuchens

Gegen die Androhung eines Auskunftsersuchens an Dritte gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ist sowohl eine vorbeugende Unterlassungsklage als auch einstweiliger Rechtsschutz nach § 114 FGO möglich. Die bloße Androhung des Auskunftsersuchens als Vorbereitungshandlung ist ‑anders als das …