Es ist für den Bundesfinanzhof nicht weiter klärungsbedürftig, dass Prozesszinsen auf erstattete Einkommensteuer zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören. Zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ESt…