Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „Booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind kartellrechtswidrig. Das Hotelbuchungsportal „booking.com“ ermöglicht Hotelkunden Direktbuchungen. Für
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Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „Booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind kartellrechtswidrig. Das Hotelbuchungsportal „booking.com“ ermöglicht Hotelkunden Direktbuchungen. Für