Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall bewirtschaftete die Klägerin, eine …