Eine „Anschaffung“ bzw. „Veräußerung“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtungserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bindend abgegeben worden sind. Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den …