Führt ein den Gewerbesteuermessbetrag betreffendes Urteil im Rubrum neben dem gewerbesteuerpflichtigen Inhaber des Gewerbebetriebs zu Unrecht auch dessen Ehegatten als weiteren Kläger auf, liegt eine nach § 107 Abs. 1 FGO zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit vor, wenn die Klage nur …