Das nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlte pauschale, nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessene Sterbegeld ist nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war die klagende Tochter zusammen mit ihren beiden …