Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus. Gemäß § 14 Abs. 1 BierStG [1] entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuer…