Eine Klausel im Darlehensvertrag über eine einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr benachteiligt den Darlehensnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies gilt auch für mit Unternehmern geschlossenen Darlehensverträge. Der Darlehensnehmer …