Die Abtretung einer Forderung ist mangels Bestimmtheit unwirksam, wenn sie zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfener Forderungen erfolgt und der Drittschuldner nicht in zumutbarer Weise erkennen kann, wie hoch sich die gesicherten Forderungen belaufen. Eine Abtretung ist nur wirksam, wenn …