„Aus der Tat erlangt“ im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen1. Erfasst ist dabei die Gesamtheit des materiell …
Tag: 15. November 2016
Kaufpreisabtretungen, Veruntreuungen – und der strafrechtliche Verfall gegenüber dem Geschäftsführer
„Aus der Tat erlangt“ im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen1. Erfasst ist dabei die Gesamtheit des materiell …