Hat die steuerliche Beratung nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beauftragte die Unternehmerin …
Tag: 1. Februar 2016
Steuerberaterhaftungund Schadensberechnung bei verbundenen Unternehmen
Hat die steuerliche Beratung nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beauftragte die Unternehmerin …