Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen. Der Steuerberter verstößt gegen seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag, indem er den Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eigenmächtig, ohne Rücksprache mit seinem Mandanten, zurücknimmt. Grundsätzlich ist der rechtliche …
Tag: 15. Oktober 2014
Steuerliche Fachliteratur – Pflicht und Kür
Der Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen. Grundsätzlich darf der Steuerberater auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei …