Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran, dass die Lieferung und Montage betriebsbereiter (sog. schlüsselfertiger) Photovoltaikanlagen umsatzsteuerlich eine Bauleistung im Sinne von § 13b UStG darstellt. Nach § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist die Vollziehung eines …