Der verlustbringende Friseurbetrieb

Ein Friseursalon, der über Jahre nur Verluste erwirtschaftet, gilt als Liebhabereibetrieb, weil die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Klage eines Ehepaares abgewiesen, deren Verluste vom Finanzamt nicht mehr anerkannt worden …