Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen AdV-Antrag im vor­läufigen Insolvenzverfahren

Frankfurt SkylineDas Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) entfällt, wenn das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wird, eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners untersagt oder eingestellt ist und dieser nicht mehr über unbewegliches Vermögen verfügt.  Entfällt das Rechtsschutzbedürfnis …