Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen verstößt gegen ein Bildmarkenrecht der Fa. adidas AG.
Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AGund der Nike Retail B.V. entschieden. Die Nike Retail B.V. hat damit im Berufungsverfahren …