Der abgeltende Kapitalertragsteuerabzug bei Drittstaatengesellschaften – und die Kapitalverkehrsfreiheit

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem abgeltenden Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Drittstaatengesellschaften von Belang sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: