Mit den Finanzbehörden kann nicht wirksam mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach kommuniziert werden. Insbesondere ist ein Einspruch, der aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) über das besondere elektronische Behördenpostfach …
Schlagwort: elektronischer Rechtsverkehr
Zugang von elektronischen Dokumenten über das besondere elektronische Postfach
Ein formlos als elektronisches Dokument über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines Steuerberaters übermittelte Schreiben ist dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während der üblichen Geschäftszeiten …
Die formunwirksam erhobene Klage – und die verspätete Neueinreichung
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm gemäß § 56 Abs. 1 FGO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Antrag ist gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO binnen …
Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs – und die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit
Durch die Einschränkung „aus technischen Gründen“ und „vorübergehend“ in § 52d Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wird klargestellt, dass professionelle Einreicher nicht von der Pflicht entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen …
Nutzungspflicht des beSt – in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
§ 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, …
Die ablaufende Klagefrist – und das noch nicht nutzbare besondere elektronische Steuerberaterpostfach
Auch wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen, erfordert die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stets die Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrags geltenden Frist.
Gemäß § 56 Abs. 1 FGO ist auf Antrag -nach § 56 …
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – und der Beginn der Nutzungspflicht
Die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs war nicht für sämtliche unter die Nutzungspflicht fallende Steuerberater bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben, zu dem der Versand der für die Erstanmeldung an diesem Postfach erforderlichen Registrierungsbriefe abgeschlossen war.
Gemäß § 52d …
Nutzungspflicht des beSt für Steuerberatungsgesellschaften
Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen.…
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – und seine Nutzungspflicht vor Zugang des Registrierungsbriefs
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs verfolgt seine Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) seien dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach …
Die formunwirksam erhobene Klage – und keine Wiedereinsetzung ohne Neueinreichung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO setzt auch bei einer Klagefristversäumnis infolge unterbliebener Klageerhebung mittels beSt voraus, dass die regelgerechte Klageerhebung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt wird.
Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist …
Pflicht zur elektronischen Kommunikation – auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren.…
Klageeinreichung in Papierform beim Finanzamt?
Ein Steuerberater, der eine Klage nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gemäß § 47 Abs. 2 FGO in Papierform bei dem Finanzamt anbringt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, würde sich -selbst wenn § 47 Abs. …
Formlose Übermittlung per EGVP – und der Zeitpunkt der Kenntniserlangung
Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist im Sinne des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO kommt es nicht darauf an, wann ein vom Rügeführer für die Erhebung der Anhörungsrüge neu beauftragter Prozessbevollmächtigter Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erlangt. …
Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) …
Klageerhebung beim Finanzgericht – vor Erhalt des Erstregistrierungsbriefs für das beSt
Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (01.01.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt …
Das nicht zurückgesendete elektronische Empfangsbekenntnis
Zustellungsdatum für ein elektronisches Dokument gemäß § 173 Abs. 1 ZPO ist der Tag, an dem der Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt, es empfangsbereit entgegennimmt und dies durch die Zurücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses bekundet.
Sendet der …
Nutzungspflicht für ein noch nicht verfügbares besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach?
Für ein besonderes elektronisches Postfach (hier: ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach) kann keine Nutzungspflicht bestehen, solange die zuständige Kammer dieses Postfach noch nicht eingerichtet hat.
So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Finanzgerichts Nürnberg und des Bundesfinanzhofs aufgehoben, die die Pflicht …
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo
Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – bei gestörter elektronischer Übermittlung
Bei der elektronischen Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift an den Bundesfinanzhof obliegt es dem Absender, sein EDV-System derart zu gestalten, dass es zum Empfang einer Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO technisch …
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach des Mitgesellschafters
Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen …
Nutzungspflicht des noch nicht funktionsfähigen „besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs“
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen und Prozessbevollmächtigte, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht, eingereicht werden, …
Das beA-Postfach der Rechtsanwaltsgesellschaft – vor dem 1. August 2022
Vor dem 01.08.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des …
Keine beA/beSt-Pflicht für einen Terminverlegungsantrag
Wird ein Terminaufhebungs- oder -verlegungsantrag schriftlich oder per E-Mail gestellt, ist er nicht formunwirksam, wenn er nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach beim Gericht eingereicht wird [1]. Einem Verfahrensbeteiligten wird das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und …
Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung – und keine Erwähnung des beSt
Eine Rechtsmittelbelehrung ist richtig im Sinne des § 55 Abs. 1 FGO, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden …
Revisionseinlegung durch das Finanzamt – per Brief über Silvester
Ein Hinweis auf die für bestimmte Vertretungsberechtigte geltende Verpflichtung, ein Rechtsmittel und dessen Begründung an den Bundesfinanzhof nach dem 31.12.2021 ausschließlich als elektronisches Dokument zu übermitteln (§ 52d FGO), zählt nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Angaben einer Rechtsbehelfsbelehrung in einem …
Elektronischer Rechtsverkehr beim BFH – und das Finanzamt
Finanzgerichtsverfahren im Jahr 2022 – und das Telefax der Steuerberatungsgesellschaft
Probleme bei der Einrichtung des beSt?
Wer sich mit der Einrichtung seines „besonderen Steuerberaterpostfachs“ selbst zulange Zeit lässt, braucht nicht auf Nachsicht der Gerichte zu hoffen – auch nicht beim Bundesverfassungsgericht, das eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nun gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat: Die Verfassungsbeschwerde war …
Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung – und keine Erwähnung des beSt
Eine Rechtsmittelbelehrung ist richtig im Sinne des § 55 Abs. 1 FGO, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden …
Die Rechtsbehelfsbelehrung im finanzgerichtlichen Urteil
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Finanzgericht, Urteil für die Erhebung einer Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision muss keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung auf elektronischem Weg enthalten. Weist die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Finanzgericht, Urteil für die Erhebung einer Beschwerde …
Keine beA/beSt-Pflicht für einen Terminverlegungsantrag
Wird ein Terminaufhebungs- oder -verlegungsantrag schriftlich oder per E-Mail gestellt, ist er nicht formunwirksam, wenn er nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach beim Gericht eingereicht wird [1]. Einem Verfahrensbeteiligten wird das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und …
beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …
beSt – oder: die Schriftsätze eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ auftritt, ist zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen -und damit auch die Erhebung einer …
Elektronischer Rechtsverkehr – aber nur als PDF
Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 …
Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. …
Nutzungspflicht des noch nicht funktionsfähigen „besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs“
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen und Prozessbevollmächtigte, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht, eingereicht werden, …
Finanzgerichtsverfahren im Jahr 2022 – und das Telefax der Steuerberatungsgesellschaft
Eine nach § 52d Satz 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (im Sinne des § 52d Satz 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d Satz 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ …
Elektronische Übermittlung von Dokumenten an einen nicht durch einen Bevollmächtigten vertretenen Beteiligten
Mangels gesetzlicher Grundlage ist der Bundesfinanzhof nicht verpflichtet, einem nicht durch einen Bevollmächtigten vertretenen Rügeführer Dokumente auf elektronischem Wege zu übermitteln. Da der Bundesfinanzhof mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet ist, dem nicht durch einen Bevollmächtigten nach § 62 Abs. 4 …
Elektronischer Rechtsverkehr – und die Beschwerde gegen prozessleitende Verfügungen
Auf die elektronische Übermittlung einer Klageschrift gemäß § 52d FGO kann das Finanzgericht nicht aus Billigkeitsgründen verzichten. Der Hinweis des Finanzgerichts, dass die Klage gemäß § 52d FGO formfehlerhaft erhoben wurde, kann nicht mit der Beschwerde angegriffen werden. Dem hier …
Störungen im elektronischen Rechtsverkehr – Ersatzeinreichung statt Wiedereinsetzung?
Wird die vorübergehende technische Unmöglichkeit nicht zusammen mit oder jedenfalls unverzüglich nach der Beschwerdeeinlegung dargelegt und glaubhaft gemacht, kann aus diesem Grund eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden. Nach § 52d Satz 3 FGO bleibt die Übermittlung …
Keine Nutzungspflicht für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach?
Das Niedersächsische Finanzgericht hat erneut in zwei von ihm entschiedenen Verfahren die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Angehörige der steuerberatenden Berufe bestätigt. Damit stellt sich das Niedersächsische Finanzgericht ausdrücklich gegen Überlegungen des X. Senats des Bundesfinanzhofs, wonach …
Das beSt – und die Probleme bei seiner Einrichtung
Wer sich mit der Einrichtung seines „besonderen Steuerberaterpostfachs“ selbst zulange Zeit lässt, braucht nicht auf Nachsicht der Gerichte zu hoffen – auch nicht beim Bundesverfassungsgericht, das eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nun gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat: Die Verfassungsbeschwerde war …
beA-Nutzungspflicht für Rechtsanwaltsgesellschaften – vor dem Finanzgericht vor dem 1. August 2022
Vor dem 01.08.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des …
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach des Mitgesellschafters
Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen …
Das von der Steuerberatungsgesellschaft nicht genutzte beSt
Berufsausübungsgesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2, § 49 des Steuerberatungsgesetzes, die in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, sind gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO verpflichtet, seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu nutzen. Vorbereitende Schriftsätze und …
Klageerhebung per Telefax im Januar 2023
Eine Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster trotz der bestehenden Möglichkeit der beSt-Beantragung per „Fast-Lane“ zulässig. Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01. Januar 2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren, mit der Folge, dass eine Klageerhebung …
Fristen im Finanzgerichtsverfahren – und das noch nicht zugeteilte „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“
Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung …
Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. …
Klageerhebung per Telefax im Januar 2023
Eine Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist nach Ansicht des Finanzgerichts Münster trotz der bestehenden Möglichkeit der beSt-Beantragung per „Fast-Lane“ zulässig. Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01. Januar 2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren, mit der Folge, dass eine Klageerhebung …
Das noch nicht eingerichtete besondere elektronische Steuerberaterpostfach – und die Beschwerdebegründung
Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind. Eine vorübergehende technische Störung nach …

















