Das Mitglied eines Opernchors ist „Künstler” i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010.
Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an …