Das Abzugsverbot für Aufwendungen für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß. Dementsprechend sind auch die Aufwendungen für eine zöliakiebedingte glutenfreie Ernährung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. …