Keine Kommunikation mit dem Finanzamt – über beA oder beSt

Fachgerichtszentrum Hannover

Mit den Finanzbehörden kann nicht wirksam mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach kommuniziert werden. Insbesondere ist ein Einspruch, der aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) über das besondere elektronische Behördenpostfach …

Der Zeuge in der Schweiz

Für die Zeugeneinvernahme im Ausland ist im Finanzgerichtsprozess eine völkerrechtliche Grundlage im Verhältnis zur Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht gegeben, auch wenn die Vernehmung im Wege der Videokonferenztechnik erfolgt. Das von der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnete Haager Übereinkommen vom 18.03.1970 über die Beweisaufnahme …

Gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung für eine ausländische Unterpersonengesellschaft

London UK

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer ausländischen Unterpersonengesellschaft ist unter Berücksichtigung des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO erst erforderlich, wenn an der Untergesellschaft sowohl eine inländische (Ober-)Personengesellschaft mit mehreren im Inland einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen …