Im Jahr 2015 bestand nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sogenannten bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Mit dieser Begründung wies der Bundesfinanzhof jetzt letztinstanzlich …
Tag: 19. März 2026
Betriebsstätte einer englischen (Partnerschafts-)Gesellschaft
Die Annahme einer Betriebsstätte im Sinne des § 12 Satz 1 AO setzt eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Bei Auslandssachverhalten trägt der Steuerpflichtige nach § 76 Abs. 1 …
Keine Kommunikation mit dem Finanzamt – über beA oder beSt
Mit den Finanzbehörden kann nicht wirksam mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach kommuniziert werden. Insbesondere ist ein Einspruch, der aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) über das besondere elektronische Behördenpostfach …
Der Zeuge in der Schweiz
Für die Zeugeneinvernahme im Ausland ist im Finanzgerichtsprozess eine völkerrechtliche Grundlage im Verhältnis zur Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht gegeben, auch wenn die Vernehmung im Wege der Videokonferenztechnik erfolgt. Das von der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnete Haager Übereinkommen vom 18.03.1970 über die Beweisaufnahme …
Goldhandel einer englischen Personengesellschaft
Der negative Progressionsvorbehalt aus dem Ankauf von Gold im ersten Jahr eines sog. Goldfinger-Modells ist anzuerkennen, sofern sich der Goldhandel als Ausübung einer typischen Händlertätigkeit darstellt, der Goldhandel über eine Betriebsstätte im Ausland ausgeübt wird und die ausländische Personengesellschaft weder …
Gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung für eine ausländische Unterpersonengesellschaft
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer ausländischen Unterpersonengesellschaft ist unter Berücksichtigung des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO erst erforderlich, wenn an der Untergesellschaft sowohl eine inländische (Ober-)Personengesellschaft mit mehreren im Inland einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen …




