Revision zum Bundesfinanzhof – und der greifbar gesetzwidrige Rechtsanwendungsfehler als Zulassungsgrund

Bundesfinanzhof (BFH)

Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt ausnahmsweise ein materieller Fehler des Finanzgerichtes zur Zulassung der Revision, wenn ein offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler …