Allein der Umstand, dass in einer Zuwendungsbestätigung für eine Geldzuwendung irrig angegeben wird, es handele sich um eine Sachzuwendung, steht dem Abzug der Zuwendung nicht entgegen. Eine Zuwendungsbestätigung wird für den Spendenabzug vorausgesetzt. Entgegen der Angabe in der Zuwendungsbestätigung handelt …