Vermietung von Bootsliegeplätzen

Die entgeltliche Überlassung von Bootsliegeplätzen ist nicht steuersatzermäßigt. Dies gilt auch, soweit der Hafen von einem gemeinnützigen Verein betrieben wird. In dem hier in Umsetzung der „Segler-Vereinigung Cuxhaven“, Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union [1] vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war …