Der Bundesfinanzhof hat in einem bei ihm anhängigen Verfahren das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
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- Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung