Nichtzulassungsbeschwerde — und der schwerwiegende  Rechtsanwendungsfehler

In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist1. Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren2. Daran …

Nichtzulassungsbeschwerde – und der schwerwiegende  Rechtsanwendungsfehler

In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist . Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren …

Der Marderbefall als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten einer umfangreichen Dachsanierung können nicht als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung wegen Marderbefall nicht nachgewiesen werden kann. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall die außergewöhnliche Belastung …