Der Marderbefall als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten einer umfangreichen Dachsanierung können nicht als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung wegen Marderbefall nicht nachgewiesen werden kann. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall die außergewöhnliche Belastung …